Kleingedrucktes wird bei uns groß geschrieben
Produktinformationsblatt Gesundheitspass Leistungen im AGILA Gesundheitspass (§ 5 AHKV):
Der Versicherer gewährt Krankenkomplettschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV) für gesunde Hunde, die zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 7 Jahre alt sind, und gesunde Katzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 9 Jahre alt sind.
Kranken- und Unfallschutz:
100%ige Erstattung aller Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur Leistungsgrenze (beim Hund bis zu 1.000 EUR und bei der Katze bis zu 500 EUR im Versicherungsjahr) inklusive: Arzneimittel / Unterbringungskosten Tierklinik / Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT) / physikalischer Therapie / homöopathischer Behandlung.
OP-Kosten-Schutz:
Übernahme aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose und deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem 5. Lebensjahr gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20% pro Versicherungsfall.
Verkehrsunfallschutz:
Erstattung aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Vorsorgeschutz: (sofern zusätzlich vereinbart)
Erstattung von Vorsorgemaßnahmen (Impfung / Wurmkur / Floh-/Zeckenmittel / Gesundheitscheck) für Hunde und Katzen bis zur Leistungsgrenze von 100 EUR pro versichertem Tier und Versicherungsjahr. Im Vorsorgeschutz erbrachte Leistungen haben keine Auswirkung auf den Leistungszuwachs.
Gesund bleiben wird belohnt:
Der AGILA Leistungszuwachs!
Die AGILA möchte, dass Hunde und Katzen glücklich und gesund leben - deshalb wird Gesundheit belohnt: Der Kranken- und Unfallschutz für tierärztliche Behandlungen erhöht sich jährlich um 100 EUR beim Hund und 50 EUR bei der Katze, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungsdatum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen oder Operationen bei der AGILA in Anspruch genommen werden mussten. Leistungen im Vorsorgeschutz bleiben hiervon natürlich unberührt. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten.
Kostenfrei im Vorsorgeschutz: Die AGILA ASSISTANCE!
In Zusammenarbeit mit der ROLAND Assistance bietet Ihnen die AGILA einen zusätzlichen Service, der weit über den Vorsorgeschutz hinausgeht!
- 24-Stunden-Service-Hotline: 01804 3032-345
(20 ct/Anruf a.d. T-Com-Festnetz, ggf. mobil abweichend.)
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. - Sie suchen - wir finden!
Schnelle Hilfe bei der Suche nach Tierärzten,Tierschulen und Tiersittern. - Ernährungs- und Gesundheitsberatung!
Kompetente Beratung, z.B. zum Thema "Was füttern?" und "Wie halte ich mein Tier fit und gesund?". - Beratung im Trauerfall!
Auch bei der Suche nach Tierbestattungen und -friedhöfen.
Auslandsschutz:
Weltweit gültig: volle Kostenerstattung bei Reisen, die eine Dauer von zwei Monaten nicht übersteigen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland. Bei vereinbartem Vorsorgeschutz ist Ihr Tier dauerhaft weltweit geschützt.
Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV):
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene Prämie ist in monatlichen/vierteljährlichen/halbjährlichen/jährlichen Beitragsraten jeweils im Voraus am 1. des Monats/Quartals/Halbjahrs/Versicherungsjahres zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungsteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungsteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Beitragstabelle
Vertragsbeginn (§ 8 AHKV):
Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, bei gewähltem Sofortschutz am 1. des bei Antragstellung laufenden Monats. Versicherungsschutz: Für Leistungen im Vorsorgeschutz und für Leistungen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls mit Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen 3 Monate nach Vertragsbeginn. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit (§ 8 AHKV):
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25 % der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.
Ausschlüsse (§ 6 AHKV):
Die AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates und Zahnsteinentfernung sowie Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht wir Ihnen gern unter der
Telefonnummer 07130 / 403 28 - 89 zur Verfügung.
Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den:
Ombudsmann für Versicherungen
Postfach 080632
10006 Berlin
oder an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
wenden.
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover
Breite Straße 6?8 | 30159 Hannover
Tel.: 0511 3032-345 | Fax: 0511 3032-200
E-Mail: info@agila.de | www.agila.de
Vorstand: Thomas Schröder, Patrick Döring
Aufsichtsrat: Hartmut Haastert (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover HR B 54594


