Testsieger

Sehr gut:
Die AGILA-Tarife Gesundheitspass und OP-Kosten-Schutz die wir anbieten hatten die höchste Kosten-Rückerstattung im Test. Wählen Sie rechts den Tarif der Sie am meisten interessiert.

Kundenbewertungen von tierkrankenkasse.net

News

Die AGILA überspringt die Hürde zu 110.000 Verträgen. Auch wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!

Sofort-Zusendung der Unterlagen zur Tierkrankenversicherung jetzt im Kontaktbereich!







Kleingedrucktes Hundehalterhaftpflicht

...wird bei uns groß geschrieben.

Produktinformationen AGILA Haftpflichtschutz (§§ 1,2 AHKV):

Der Versicherungsnehmer erhält als Privatperson in seiner Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren Versicherungsschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV), wenn er wegen eines nach Antragstellung durch das Tier verursachten Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haft-pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts durch einen Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird:

  • 3.000.000 EUR Deckungssumme für alle Sach- und Personenschäden
  • 250.000 EUR Versicherungssumme für Vermögensschäden
  • Selbstbeteiligung: 80 EUR pro Schadenfall

Günstige Beiträge
6 Euro monatlich.

Beim zusätzlichen Abschluss eines AGILA Gesundheitspasses oder einer AGILA Operationskosten-Versicherung reduziert sich der Monatsbeitrag für die AGILA Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung auf nur noch 4 EUR monatlich.

Beitragsfälligkeit (§ 10 AHKV)
Die für das jeweilige Vertragsjahr als Versicherungsperiode bemessene erste Prämie ist am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, zu zahlen. Monatliche Beitragsraten sind jeweils im Voraus am 1. des Monats zu zahlen. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungsteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungsteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.

Vertragsbeginn (§ 8 AHKV):
Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats.

Versicherungsschutz: Ab Vertragsbeginn

Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Laufzeit (§ 8 AHKV):
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch eine Partei in Textform gekündigt wird. Bei Kündigung durch AGILA wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25% der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen.

Ausschlüsse (§ 3 AHKV)
Risikoausschlüsse sind § 3 AHKV zu entnehmen; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für:

  • Über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden.
  • Schäden, die auf besonders Gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind.
  • Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.
  • Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger.
  • Strafen und Bußgelder.

Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefon-Nummer 0511-3032345 zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 080632, 10006 Berlin, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.

AGILA
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover
Breite Straße 6-8 | 30159 Hannover
Tel: 0511 3032-345 | Fax: 0511 3032-200
E-Mail: info@agila.de | www.agila.de

Vorstand: Thomas Schröder, Patrick Döring
Aufsichtsrat: Hartmut Haastert (Vorsitzender)
Amtsgericht Hannover HR B 54594

Alle Details geklärt? Hier gehts zum ONLINE-ANTRAG >>